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TCP Cleaning Heads – Edisonweg 41c8, 4382 NV Vlissingen
1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Dienstleistungen von TCP Cleaning Heads (nachfolgend: „Lieferant“).
1.2. Abweichungen sind nur wirksam, wenn schriftlich vereinbart, und gelten ausschließlich für die jeweilige Vereinbarung.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie schriftlich vom Lieferanten anerkannt wurden.
2.1. Alle Angebote sind freibleibend und 14 Tage gültig.
2.2. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande.
2.3. Bei Abweichungen zwischen mündlicher Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung gilt die Bestätigung.
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht anders angegeben.
3.2. Preise gelten nur für die vereinbarten Leistungen; Mehraufwand wird separat berechnet.
3.3. Preise sind netto, zzgl. MwSt., Verpackungs-, Transport-, Reise- und Übernachtungskosten.
3.4. Bei Kostensteigerungen (z. B. Material, Löhne, Währungen) nach Vertragsschluss kann der Lieferant die Preise anpassen. Der Käufer wird schriftlich informiert.
4.1. Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
4.2. Die Frist beginnt mit schriftlicher Bestätigung und Erhalt aller erforderlichen Unterlagen.
4.3. Verzögerungen berechtigen nicht zu Schadensersatz, außer wenn schriftlich vereinbart.
4.4. Transport erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers. Bei Lieferung ab Lager geht das Risiko mit dem Verladen über.
4.5. Dienstleistungen erfolgen auf Basis einer Leistungspflicht, nicht eines Erfolgs.
4.6. Die Dienstleistung gilt als erbracht, wenn der vereinbarte Zeitraum endet oder schriftlich bestätigt wurde.
5.1. Zahlung erfolgt am Sitz des Lieferanten.
5.2. Zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.
5.3. Der Lieferant kann eine Sicherheitsleistung verlangen; bei Verweigerung kann der Vertrag gekündigt werden.
5.4. Bei Zahlungsverzug kann die Lieferung ausgesetzt werden.
5.5. Vorschriften von Behörden befreien nicht von der Zahlungsverpflichtung.
5.6. Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen.
5.7. Bei Insolvenz oder Pfändung sind alle Forderungen sofort fällig.
5.8. Bei verspäteter Zahlung fallen 1 % Zinsen pro Monat sowie Inkassokosten an.
6.1. Bei höherer Gewalt kann der Lieferant den Vertrag aussetzen oder kündigen.
6.2. Bei vorübergehender höherer Gewalt ist keine Kündigung oder Entschädigung möglich.
6.3. Als höhere Gewalt gelten z. B. Feuer, Naturkatastrophen, Streiks, Krankheit, Drittbehinderungen oder andere unvorhersehbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs.
7.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
7.2. Verpfändung ist nicht zulässig.
7.3. Bei Vertragsverletzung kann der Lieferant die Ware zurückholen; der Käufer gestattet den Zugang.
7.4. Der Käufer muss den Lieferanten bei (drohender) Insolvenz oder Zahlungsaufschub informieren.
8.1. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 6 Tagen, verdeckte innerhalb von 8 Tagen schriftlich gemeldet werden.
8.2. Rechnungsbeanstandungen sind innerhalb von 6 Tagen vorzubringen.
8.3. Der Lieferant garantiert normale Qualität bei sachgemäßer Nutzung.
8.4. Verspätete oder unzulässige Reklamationen führen zum Verlust der Gewährleistungsrechte.
8.5. Bei berechtigter Reklamation erfolgt Gutschrift, Reparatur oder Ersatz.
8.6. Lieferpapiere gelten als Mengenbeleg, sofern kein sofortiger schriftlicher Einspruch erfolgt.
8.7. Garantie besteht nur bei vollständiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers.
9.1. Der Lieferant haftet nur für direkte Schäden durch eigenes Verschulden und maximal bis zur Versicherungssumme.
9.2. Eine Haftung für Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
10.1. Keine Haftung für Haltbarkeit oder Farbverhalten, wenn keine vollständige Materialinformation vorliegt.
10.2. Haftung für Schäden an beigestellten Materialien ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich vereinbart.
10.3. Arbeiten werden sorgfältig ausgeführt, aber Langzeitprobleme können nicht garantiert werden.
Werden bereitgestellte Waren nicht abgeholt, kann der Lieferant diese nach schriftlicher Mahnung und Fristverkauf nach einem Monat verkaufen. Der Erlös wird abzüglich Kosten dem Käufer ausgezahlt.
12.1. Es gilt niederländisches Recht.
12.2. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
12.3. Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten, sofern gesetzlich zulässig.